Zensus 2022
Im Jahr 2022 findet auch in Deutschland wieder ein Zensus statt. Dabei handelt es sich um eine statistische Erhebung, mit der ermittelt wird, wie die Menschen leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Stichtag des Zensus ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen der Haushalte im Rahmen der Stichprobe finden im Zeitraum von 16.05.2022 bis ca. Ende Juli 2022 statt.
Diese Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl ist erforderlich, um verlässliche Daten für Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erhalten.
Es werden beispielsweise folgende Fragen beantwortet:
- Wie viele Menschen leben im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?
- Wie alt sind die Bürgerinnen und Bürger?
- Gibt es genügend Wohnraum?
- Wie viele Kindergärten, Schulen oder Altenheime werden benötigt?
- In welche Bereiche muss zukünftig mehr investiert werden?
Zudem wird durch die Befragung eine Grundlage für Entscheidungen wie beispielsweise die Einteilung in Wahlkreise oder die Stimmenverteilung im Bundesrat, aber auch für eine zukunftsorientierte Gestaltung des Umweltschutzes sowie die Förderung der Energieeffizienz geschaffen.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, zu der die Mitgliedsstaaten aufgrund einer EU-Verordnung alle zehn Jahre verpflichtet sind. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Haushaltsstichprobe
In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden voraussichtlich ca. 22.000 Menschen im Landkreis Pfaffenhofen in einem Interview befragt. Damit sollen Über- und Untererfassungen aufgedeckt, Fehlbestände im Datenbestand ermittelt und Ungenauigkeiten in den Verwaltungsregistern bereinigt werden. Außerdem werden Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen, wie z.B. Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Es wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt, das Ergebnis der Stichprobe wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Auskunftspflichtigen erfolgt auf der Grundlage eines mathematischen Zufallsverfahrens.
Die Organisation der Haushaltsstichprobe obliegt der Erhebungsstelle Landkreis Pfaffenhofen.
Befragung der Sonderbereiche
Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. Altenheime, Internate, Kloster, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, etc.).
Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Einrichtungen leben, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen eine Vollerhebung durchgeführt.
In Gemeinschaftsunterkünften ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Zuständig für die Befragung der Sonderbereiche ist die Erhebungsstelle Landkreis Pfaffenhofen.
Gebäude- und Wohnungszählung
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.
Zuständig für die GWZ ist das bayerische Landesamt für Statistik.
Weitere Informationen:
Beim Zensus 2022 kommt ein registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Dabei werden bereits vorhandene Registerdaten verwendet und mit den Ergebnissen unterschiedlicher Befragungen ergänzt. Somit muss die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten. Lediglich ca. 16 % der Bevölkerung wird insgesamt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftsverpflichtung kraft Gesetzes.
In der Haushaltsstichprobe werden alle Personen in den zufällig ausgewählten Haushalten nach ihrem Namen, dem Geburtsdatum, dem Geschlecht, der Wohnsituation und dem Familienstand gefragt.
Zudem wird ein geringerer Anteil der Haushalte noch zu Daten zur Bildung und Ausbildung sowie der beruflichen Tätigkeit befragt.
Ab dem Frühjahr 2022 (ca. April) führen die Erhebungsbeauftragten kurze Vorbegehungen der von ihnen zu befragenden Anschriften durch und kündigen sich mit einem Terminankündigungsschreiben bei den einzelnen Haushalten an.
Von 16. Mai bis ca. Ende Juli 2022 führen die Interviewerinnen und Interviewer dann die Befragungen bei den einzelnen Haushalten vor Ort durch. Dabei sind die Erhebungsbeauftragten in ihrer Zeiteinteilung frei, können die Befragungen also auch am Wochenende oder abends erledigen. Falls terminliche Verschiebungen nötig sind, erfolgt die Abstimmung direkt zwischen den Interviewern und den zu befragenden Personen.
Die Interviews erfolgen bei den zu befragenden Haushalten vor Ort und dauern ca. 10 – 15 Minuten. Die genaue Dauer ist individuell und kann nicht ganz genau bestimmt werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit für die befragten Personen, die Daten zur Bildung und zum Erwerbsstatus über Online-Zugangsdaten selbst auszufüllen. Dies erläutert Ihnen der/die Erhebungsbeauftragte dann genau vor Ort.
Die zufällig ausgewählten Haushalte sind kraft Gesetzes zur Auskunft verpflichtet.
Die Durchführung des Zensus erfolgt unter strenger Einhaltung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein.
Die erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden und werden durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geschützt.
Außerdem achtet die Erhebungsstelle bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten streng darauf, dass diese die Vorgaben zur Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit erfüllen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Mitarbeitende aus sensiblen Bereichen der Verwaltung, der Polizei oder der Finanzverwaltung nicht als Erhebungsbeauftragte geeignet sind, um mögliche Interessenskonflikte zu verhindern.
Die Verpflichtung zur Durchführung des Zensus 2022 ergibt sich aus einer Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 763/2008).
Auf Bundesebene regeln das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) die Details zum Zensus 2022.
In Bayern ist das Änderungsgesetz zum Bayerischen Statistikgesetz maßgeblich.
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen zum Zensus 2022: