1.268 Personen im Landkreis stehen unter gesetzlicher Betreuung

10. Februar 2025: Insgesamt 1.268 Personen standen Ende 2024 (Vorjahr: 1.335) im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Das hat die Betreuungsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mitgeteilt.

Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht).

Die Betreuungsbehörde am Landratsamt unterstützt dieses im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe. Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Erstellung eines Sozialgutachtens einschließlich des Betreuervorschlags als Entscheidungsvoraussetzung für das Betreuungsgericht. Mit 617 Sachverhaltsermittlungen im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau (577 im Jahr 2023, 611 im Jahr 2022).

Laut Betreuungsbehörde wird bei der Auswahl der Betreuer versucht, möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige, wie z. B. Ehepartner oder Kinder diese Aufgabe. Nur wenn sich keine geeignete ehrenamtliche Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Eine rechtliche Betreuung kann durch eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht vermieden werden. Ein Vordruck hierzu ist auch in der Notfallmappe des Landkreises Pfaffenhofen zu finden.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde unter Tel. +49 8441 27-2222 oder E-Mail an betreuungsbehoerde@landratsamt-paf.de zur Verfügung.

Notfallmappe des Landkreises Pfaffenhofen