4. Ehrenamtskongress mit über 140 Ehrenamtlichen in Scheyern
Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv für ihre eigenen Belange, aber auch für ihre Mitmenschen einbringen, in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden.
Der Landkreis organisiert Unterstützung durch das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KOBE), das kürzlich wieder zu einem Ehrenamtskongress geladen hat. Hierzu sind über 140 Vorstände, Vorsitzende und Mitglieder von Vereinen und ehrenamtlichen Gruppierungen zum Ehrenamtskongress am vergangenen Samstag nach Scheyern gekommen.
Die Veranstaltung stand unter dem großen Thema „Rechtliche Grundlagen der Vorstandsarbeit“. Mit Herrn Prof. Dr. jur Thomas Beyer von der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm konnte für den Kongress ein Fachmann gewonnen werden, der launig, kurzweilig und mit anschaulichen Praxisbeispielen sowie mit fränkischen Charme die Teilnehmer aus den verschiedensten Bereichen für diese „trockene“ Materie fesselte. Im ersten Vortragsteil „Recht und Ehrenamt“ ging Prof. Dr. Beyer dabei auf Haftungsfragen, Fragen des Versicherungsschutz und der daraus resultierenden Aufgaben der Verantwortlichen ein. Die Schilderung vieler Praxisfälle machte deutlich, wie wichtig ist es für die Verantwortlichen ist, den Umfang der ehrenamtlichen Arbeit vorab festzulegen und schon im Vorfeld den Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen zu klären. Das kann auch in einer Einsatzvereinbarung festgehalten werden. Ratsam ist ein Blick in die eigene private Haftpflicht. „Mit der „Bayerischen Ehrenamtsversicherung“ haben wir hier zwar ein Netz, das im Notfall auffängt, das die Verantwortlichen aber nicht grundsätzlich aus ihrer Verantwortung entbindet“, so Prof. Dr. Beyer.
„Ehrenamt und Geld“, so lautete der zweite Teil des Kongresses. Das Ehrenamt muss nicht gänzlich ohne Geldfluss auskommen und egal, ob nun Reisekosten erstattet, Aufwandspauschalen festgelegt oder Ehrenamtspauschalen gezahlt werden. Allerdings - sobald Geld im Ehrenamt fließt, sind steuerrechtliche, sozialversicherungstechnische und arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten. Dabei liegt die sozialversicherungsrechtliche Verantwortung für die Zahlung bei den Verantwortlichen des Vereins, steuerrechtlich allerdings beim Empfänger der Zahlung.
Herrn Prof. Dr. Beyer ist es gelungen, die rechtlichen Vorschriften als durchwegs lösbare Hürde darzustellen und den Verantwortlichen Mut zum Weitermachen zu verleihen. Wichtig sei nur, im Vorfeld die Tätigkeitsfelder und die Finanzzahlung klar abzustecken, Verantwortliche wie auch Ehrenamtliche entsprechend abzusichern und sozialversicherungsrechtliche Aspekte und steuerrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
„Macht es nicht zu schwierig, aber macht es genau“, so Prof. Dr. Beyer.
In seinem Schlusswort fasste Landrat Matin Wolf die beiden Vorträge zusammen: „Es kann im Ehrenamt schon mal was passieren und wenn dem Ehrenamtlichen nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, wird der Verantwortliche auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Für Unfälle im Ehrenamt ist das Netz des Versicherungsschutzes ohnehin recht eng geknüpft. Sobald Geld fließt, sind die Höhen der Pauschalen, die Art der Zahlung und der Zuwendung genau zu definieren, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Allerdings sollen sie nicht vor einem weiteren Engagement abschrecken. Klarheit schafft Sicherheit für alle Beteiligten, dann macht Ehrenamt weiter Spaß.“
Für weitere Fragen rund um das Thema „Ehrenamt“ steht das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Pfaffenhofen zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Uschi Schlosser (Tel. 08441 27395, E-Mail ursula.schlosser@landratsamt-paf.de).