Abfallgebühren waren fällig

18. Februar 2025: Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2025 wurde am 15. Februar zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

Nach Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebs Pfaffenhofen (AWP) ist für bargeldlose Zahlungen folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70

Bei Überweisung oder Einzahlung auf das vorgenannte Konto ist in jedem Fall die auf dem Gebührenbescheid angegebene Kundennummer anzugeben.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.

Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.