Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Stadtwerke Pfaffenhofen, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Der Nachweis coliformer Keime stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Coliforme Keime werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten. Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme Keime selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.