Änderungen im Schüler- und Meister-BAföG - berufliche Bildung wird noch attraktiver
Beim Schüler-BAföG bedeutete die Gesetzesänderung vom 1. August 2019 eine stufenweise Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge. Die nächste Erhöhung findet nun zum 1. August 2020 statt.
Die Gesetzesänderung im AFBG/Meister-BAföG bringt mehrere Neuerungen mit sich. So werden z. B.: die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss (100 Prozent) ausgebaut (vormals 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehen), der Zuschussanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 auf 50 Prozent erhöht, der Darlehenserlass bei bestandener Fortbildung steigt von 40 auf 50 Prozent und bei Unternehmensgründung bzw. –übernahme und dauerhafter Neubeschäftigung mindestens eines Azubis bzw. eines Vollzeitbeschäftigten erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld. Auskünfte hierzu erteil die KfW-Bank.
Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum BAföG finden Sie unter: www.bafög.de, die Antragsunterlagen und weitere Infos zum AFBG unter: www.aufstiegs-bafoeg.de. Bei laufenden Verfahren wird eine Änderung des Bescheides automatisch vom Landratsamt Pfaffenhofen vorgenommen. „Es freut mich sehr, dass durch die Gesetzesänderungen die berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler wird“, so Landrat Albert Gürtner.
Bei Fragen und für Beratungen können Sie sich gerne an das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Pfaffenhofen unter Tel.: +49 8441 27-227 oder +49 8441 27-262 wenden. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir bei gewünschten Vorsprachen unbedingt um eine vorherige Terminvereinbarung.