Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Coronainfektionen im Landkreis Pfaffenhofen

03. Mai 2020: Im Landkreis Pfaffenhofen hat sich ein weiterer Coronavirus-Fall bestätigt. Dagegen gilt seit heute eine weitere Person als geheilt.

Die Gesamtzahl der Fälle liegt nun bei 335, davon gelten mittlerweile 257 Fälle als geheilt. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 18.

Deutschlandweit werden alle Todesfälle mit einem positiven Sars-Cov-2 Nachweis berichtet. Dies beinhaltet Fälle die aufgrund der Erkrankung verstorben sind, sowie Fälle die aufgrund einer anderen Ursache verstorben sind. Ab der kommenden Woche werden auch die eingetretenen Todesfälle den jeweiligen Gemeinden zugeteilt, da auch hier mittlerweile ein Zusammenhang zu einzelnen Personen nicht mehr hergestellt werden kann. Dadurch kann in der Gesamtschau auch erkannt werden, wie viele aktive Infektionen je Gemeinde noch bestehen.

Die Zahl der Infizierten noch nicht geheilten Personen im Landkreis Pfaffenhofen liegt unverändert bei 60.

Die Zahl der insgesamt ermittelten Kontaktpersonen steigt auf 1243. Bei 1185 Personen wurde die vorübergehend verordnete Quarantäne wegen der Eigenschaft als Kontaktperson wieder aufgehoben. Bei diesen Personen konnte das Virus nicht nachgewiesen werden.

Die Ilmtalklinik GmbH in Pfaffenhofen betreut gemäß Morgenstatistik drei bestätigte Coronaviruspatienten. Ein Patient muss intensivmedizinisch betreut und beatmet werden. Die beiden anderen Personen befinden sich auf der Isolierstation.

   

Aufteilung nach Gemeinden – 03.05.2020

Gemeinde

Anzahl

(gesamt)

davon

geheilt

Baar-Ebenhausen

33

18

Ernsgaden

0

0

Geisenfeld

26

22

Gerolsbach

14

11

Hettenshausen

5

5

Hohenwart

11

10

Ilmmünster

2

2

Jetzendorf

16

13

Manching

15

8

Münchsmünster

10

8

Pfaffenhofen

78

61

Pörnbach

3

3

Reichertshausen

18

14

Reichertshofen

10

7

Rohrbach

16

12

Scheyern

13

9

Schweitenkirchen

13

12

Vohburg

17

12

Wolnzach

35

30

gesamt

335

257

Aufgrund der mittlerweile erhöhten Zahl der Infektionen ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einzelnen infizierten Personen nicht mehr herstellbar. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind daher weiterhin geschützt. 

Quelle Grafik: Landratsamt Pfaffenhofen