Ansammlungsverbot an Silvester in ausgewiesenen Bereichen einiger Gemeinden im Landkreis
Gemäß den Vorgaben in der aktuellen Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in den betreffenden Bereichen unverzüglich zu zerstreuen. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten müssen jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festgelegt werden.
Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern des Landkreises hat das Landratsamt Pfaffenhofen jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Vom Ansammlungsverbot betroffen sind demnach folgende öffentliche Flächen:
Stadt Pfaffenhofen
In der Pfaffenhofener Innenstadt der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich, die Ilminsel sowie der Bürgerpark. Zu den untersagten Bereichen zählen dabei öffentliche Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie dort gelegene öffentliche Grün- und Spielanlagen.
Gemeinde Reichertshausen
Rathausplatz samt Rathaus-Pavillon (Pfaffenhofener Str. 2)
Gemeinde Rohrbach
Rathausplatz in Rohrbach und Dorfplatz am Feuerwehr-/Gemeinschaftshaus in Fahlenbach
Stadt Vohburg a.d.Donau
Ulrich-Steinberger-Platz (Rathausplatz), Burgberg mit den dazugehörigen Straßen Agnes-Bernauer-Straße, Burghof und Am Burggraben (Freifläche vor der Burg Vohburg) sowie Clermontplatz (Grünanlage)
Markt Wolnzach
Rathausvorplatz (Marktplatz 1) und der Bereich um das Deutsche Hopfenmuseum (Elsenheimerstraße 2)
Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet.