Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildung gefördert
Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2020 mit. Die Ausgaben von Bund und Land belaufen sich auf insgesamt rund 1,13 Mio. € (Vorjahr: 984.000 €). Aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs konnten 2020 hier Nachzahlungen in erheblichem Umfang zur laufenden Ausbildungsförderung gewährt werden.
Das Ausbildungsförderungsgesetz ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen und beinhaltet u. a. Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme der Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Im Bereich der Aufstiegsfortbildungsförderung konnte das Amt für Ausbildungsförderung insgesamt 574 Fortbildungsmaßnahmen (Vorjahr: 590) bewilligen. Die Ausgaben betragen hier rund 825.000 €. 32 Industriemeister/innen, 26 Erzieher/innen, 21 Kfz-Techniker/-Meister/innen, 21 Maschinenbautechniker/innen, 21 Wirtschaftsfachwirte/innen sowie 19 Elektrotechniker/-Meister/innen bilden dabei die Spitzengruppe der geförderten Aufstiegsförderungsberufe.
Zum 1. August 2020 wurde das Aufstiegs-BaföG noch einmal verbessert. Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu monatlich 892,00 € Unterstützung zum Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt wird jetzt als Vollzuschuss gezahlt. So erhält z. B. eine angehende Erzieherin bzw. ein angehender Erzieher an der Fachakademie unter bestimmten Voraussetzungen einen mtl. Zuschuss von 783,00 € als Vollzuschuss. Der Zuschussanteil zu den Fortbildungskosten wurde auch auf 50% erhöht.
Eine Handwerksmeisterin bzw. ein Handwerksmeister erhält zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag. Bei anfallenden Kosten von ca. 6500,00 € beträgt der Zuschuss 3250,00 € (50%), für die Restkosten kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins-und tilgungsfrei.
Je nach Fallgestaltung kann sich auch noch ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag errechnen.