AWP bezuschusst die Reparatur von Elektrogeräten
„Ziel ist es, dass das Abfallaufkommen reduziert, ein Umdenken beim Konsumverhalten herbeigeführt und letztendlich die Umwelt geschont wird“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller.
Der Zuschuss beträgt 20 % der Reparaturkosten des Gerätes, maximal jedoch 50 € je antragsberechtigter Person. Voraussetzung ist u.a., dass die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Erstwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen gemeldet ist.
Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten. Dazu zählen u. a. Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeug und Handys. Nicht gefördert werden dagegen Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Batteriewechsel, Wartungen oder ähnliches. Ein Zuschuss ist für Reparaturen möglich, die seit Anfang 2024 durchgeführt wurden.
„Für den Reparaturbonus ist ein Fördertopf von 5.000 € für das Jahr 2024 angesetzt. Es sind noch Mittel vorhanden“, so Elke Müller.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage des AWP unter www.awp-paf.de.