AWP informiert: Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Februar fällig
Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 5. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 5. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen. Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP noch bis Dienstag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Montag, 15. Februar für künftige Forderungen.
Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.
Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.