AWP informiert: Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Februar fällig

31. Januar 2020: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) informiert, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2020 zum 15. Februar fällig.

Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Donnerstag, 6. Februar schriftlich oder persönlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen. Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP noch bis Sonntag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Februar für künftige Forderungen.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen in der Zeit von Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr angenommen. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.

Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.