AWP informiert: Kostenlose Rücknahme von Pflanzenschutzverpackungen
Landwirte, Gartenbaubetriebe aber auch Privathaushalte im Landkreis Pfaffenhofen haben am 13. und 14. Oktober die Möglichkeit, leere Pflanzenschutz- und Flüssigdüngerverpackungen an den Sammelstellen (s. unten) abzugeben. Zurückgenommen werden gespülte, das heißt außen und innen saubere Pflanzenschutzpackmittel, sortiert nach Kunststoff, Weißblech, Aluminium sowie Beutel und Säcke (sog. flexible Gebinde). Flaschen und Kanister werden nur ohne Deckel und trocken angenommen. Die Verschlüsse können an der Sammelstelle gesondert abgegeben werden. Die Verpackungen müssen ein deutsches Originaletikett tragen. Unwichtig dabei ist, an welchem Ort oder in welchem Bundesland die Produkte gekauft wurden. Nicht gespülte Verpackungen bzw. Verpackungen mit Restinhalten werden in jedem Fall zurückgewiesen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) appelliert an alle Landwirte und Bürger im Landkreis Pfaffenhofen, Reste von Pflanzenschutzmitteln nicht einfach über die Kanalisation zu entsorgen. Behälter mit Restinhalten, die nicht mehr benötigt werden, können bei den Problemabfallsammlungen abgegeben werden.
Die Sammelaktionen sollen weiterhin regelmäßig, einmal jährlich, durchgeführt werden. „Wir bitten alle betroffenen Betriebe und Haushaltungen von dieser kostenlosen Entsorgungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, denn nur bei einem entsprechenden Rücklauf an leeren Pflanzenschutzgebinden können derartige Sammelaktionen auch in Zukunft aufrechterhalten werden“, so Godehard Reichhold vom AWP. Nähere Informationen erteilen die nachfolgend aufgeführten Unternehmen und sind unter www.pamira.de zu finden.
Die Sammlungen finden am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. Oktober jeweils von 7 bis 12 und von 13 bis 17:30 Uhr beim Agrarhandel Moser, Woelkestr. 7 in 85301 Schweitenkirchen (Tel. +49 8444 9298-20) statt.
Die Firma Moser in Schweitenkirchen bietet für Landwirte am 13. und 14. Oktober die Möglichkeit, besenreine Agrarfolien (PE-Folien wie z.B. Silofolien) gegen Gebühr abzugeben. Die Gebühr wird nach Gewicht erhoben.