Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm: Anträge können ab 11. Januar gestellt werden
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert“, so Landrat Albert Gürtner.
Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten.
Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm vom 11. Januar bis 24. Februar möglich.
Im Landkreis Pfaffenhofen liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt traditionell extensiv bewirtschafteter Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Albert Gürtner. „Landwirte, die sich für das Vertragsnaturschutzprogramm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein. Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert.“ Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten so erhalten werden.
Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2016, die ab 2021 ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten basierend auf die von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführte Abfrage ihr Bewertungsblatt per Post zugesandt.
Bei Fragen zum Bewertungsblatt kann man sich ab 18. Januar unter Tel. + 49 8441 27-402 oder + 49 8441 27-310 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde wenden.
Für alle Neuinteressenten stehen ab 11. Januar Carina Frank unter Tel. + 49 8441 27-311 (zuständig für die Gemeinden Vohburg, Manching, Baar-Ebenhausen, Reichertshofen, Pörnbach, Gerolsbach, Scheyern und Hettenshausen) und Sandra Pschonny, unter Tel. + 49 8441 27-3184 (zuständig für die Gemeinden Münchsmünster, Ernsgaden, Geisenfeld, Rohrbach, Wolnzach, Hohenwart, Pfaffenhofen, Schweitenkirchen, Ilmmünster, Reichertshausen und Jetzendorf) zur Verfügung.
Persönliche Beratungsgespräche können aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht persönlich, sondern nur telefonisch durchgeführt werden. Das aus dem Gespräch zusammengestellte Bewertungsblatt wird im Anschluss per E-Mail oder Post zugeleitet.
„Zeitgleich wird Ihr Bewertungsblatt elektronisch an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Über Ihren iBALIS-Account können Sie Ihre vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final über Ihren iBALIS-Account online beantragen. Sofern hierzu Fragen auftreten, bitten wir Sie, diese mit Ihrem Sachbearbeiter Ihres Landwirtschaftsamtes zu klären“, so Carina Frank.
Ebenso kann die Antragstellung für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) derzeit ausschließlich online stattfinden. Bei Fragen hierzu stehen die jeweiligen Sachbearbeiter des Landwirtschaftsamtes zur Verfügung.