Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm: Anträge können noch bis zum 23. Februar gestellt werden

26. Januar 2023: Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert“, so Landrat Albert Gürtner.

Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten. Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm noch bis zum 23. Februar 2023 möglich.

Im Landkreis Pfaffenhofen liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Albert Gürtner: „Landwirte, die sich für das Vertragsnaturschutzprogramm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein. Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert.“ Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten nur so erhalten werden.

Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2018, die ab 2023 ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten basierend auf die von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführte Abfrage ihr Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt. Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf die von Oktober bis Dezember versandte Abfrage gegeben haben, werden gebeten, dies noch telefonisch (Franziska Wenger, +49 8441 27-3186), auf dem Postweg (Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Untere Naturschutzbehörde, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm) oder per E-Mail (franziska.wenger@landratsamt-paf.de) nachzuholen.

Für alle Neuinteressenten steht ebenfalls Franziska Wenger unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts für die Interessenten eines Neuabschlusses wird diesen ebenfalls ein Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt. Bei Fragen zum Bewertungsblatt können sich die Bewirtschafter ebenfalls an Frau Wenger wenden.

Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Über den iBALIS-Account können die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final bestätigen. Zu beachten ist in jedem Fall, dass auch die endgültige Beantragung über den iBALIS-Account bis spätestens 23. Februar 2023 durch den Bewirtschafter erfolgen muss.

In der Mehrfachantragsphase 2023 ist dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungscodes (NC) bei den für das Vertragsnaturschutzprogramm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.

Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und der aufgrund der Gemeinsamen Agrarreform 2023 in der ersten Säule als Ökoregelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.

Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme auf die Kombinierbarkeit der Maßnahmen gelegt werden, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfachantragstellung keine Unstimmigkeiten auftreten.