Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – Antragsphase vom 7. Januar bis 28. Februar 2020
„Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ist dabei ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Mit dem VNP werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert“, so Landrat Martin Wolf.
Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die pflegliche Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten.
Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt traditionell extensiv bewirtschafteter Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Martin Wolf: „Landwirte, die sich für das VNP entscheiden, setzten sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein.“ Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert. Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten können so erhalten werden.
Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2015, die ab 2020 ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten, basierend auf durch die von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführte Abfrage, ihr Bewertungsblatt per Post zugesandt. Bei Fragen zum Bewertungsblatt kann man sich ab 13.01.2020 unter Tel. 08441 27-402, 08441 27-3184 oder 08441 27-310 an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde wenden.
Für alle Neuinteressenten stehen ab 13.01.2020 Carina Frank unter Tel. 08441 27-311 (zuständig für Buchstabe Nachname A – J) und Wieland Feuerabendt (zuständig für Nachname K – Z) unter der Telefonnummer 08441 27-3183 zur Verfügung.
Sofern ein persönliches Beratungsgespräch in den Räumlichkeiten der Unteren Naturschutzbehörde erwünscht ist, wird um eine vorherige telefonische Terminabsprache gebeten, um die Wartezeiten möglichst gering zu halten.
Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm ist ausschließlich im Zeitraum vom 07.01.2020 bis 28.02.2020 möglich.