Besonderer Schutz von Wiesenbrütern - Landratsamt erlässt Verordnung
Damit sollen Störungen von den wiesenbrütenden Vogelarten während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit ferngehalten und so deren Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtbiotope gesichert und verbessert werden.
„Die Verordnung sorgt für Klarheit bezüglich der Verhaltensvorgaben in den Wiesenbrütergebieten und zeigt die Handlungsoptionen der Unteren Naturschutzbehörde auf“, so Gudrun Bosch von der Unteren Naturschutzbehörde. Kern der Verordnung ist eine naturschutzverträgliche Besucherlenkung. Dazu gehören ein Anlein-Gebot von Hunden, ein Betretungsverbot von Brutflächen (gekennzeichnet durch Beschilderung) sowie eine eingeschränkte Nutzung von Feldwegen in der Nähe von bekannten Brutplätzen. Die Verhaltensregeln gelten ausschließlich während der Brutzeit vom 1. März bis zum 15. Juli.
Von den Verboten bzw. Geboten ausgenommen sind Grundeigentümer, Pächter oder sonstige Berechtigte. Auch für Landwirtschaft, Forstbetrieb, Jagd, Fischerei, Unterhaltungsmaßnahmen sowie Betrieb und Wartung von Straßen, Wegen, Gewässern oder der Energie- und Wasserversorgung gelten die Vorgaben nicht.
Gudrun Bosch: „Dass in Bezug auf den Wiesenbrüterschutz im Landkreis Pfaffenhofen Handlungsbedarf besteht, hat auch die Regierung von Oberbayern zum Ausdruck gebracht, indem sie Pfaffenhofen mit einer der raren Gebietsbetreuer-Stellen bedacht hat.“ Die Stelle wird aktuell neu besetzt. Aufgabe der künftigen Gebietsbetreuung wird neben dem primären Wiesenbrüterschutz wie z. B. Zählungen oder Gelegeschutz auch die Öffentlichkeitsarbeit sein. So sollen für die von der Verordnung betroffenen Gemeinden Faltblätter mit den wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Gebieten herausgegeben sowie für eine gute Beschilderung der Wege gesorgt werden.