Bestätigung Corona-Virus Verdachtsfall; Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen des Gymnasiums Wolnzach bis einschließlich 20.03.2020 vom Unterricht ausgeschlossen
Aus diesem Grund werden die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen bis einschließlich 20.03.2020 vom Unterricht ausgeschlossen. Der Ausschluss erfolgt gemäß den Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Die Nichtteilnahme am Unterricht gilt im Sinne des § 20 Abs. 1 BaySchO als entschuldigt.
Für alle anderen Schüler des Hallertau-Gymnasiums besteht ab 11.03.2020 wieder allgemeine Schulpflicht. Ebenfalls dürfen Lehrerinnen und Lehrer des Hallertau-Gymnasiums weiter unterrichten. Notwendige Desinfektionsmaßnahmen wurden durchgeführt.
Sollten Schülerinnen oder Schüler der freigestellten Klassen erkranken, so ist dies unverzüglich dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
Das Gesundheitsamt hat enge Kontaktpersonen mittlerweile ermittelt und ggf. auch die Sorgeberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler kontaktiert.