Betreuungsbehörde am Landratsamt: 1.349 Personen im Landkreis stehen unter gesetzlicher Betreuung
Dies teilte Sonja Bayerle, Leiterin der Betreuungsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sog. Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht - Betreuungsgericht. „Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, d.h. die Erstellung eines Sozialgutachtens einschließlich des Betreuervorschlags als Entscheidungsvoraussetzung für das Betreuungsgericht“, so Sonja Bayerle. Mit 472 Sozialgutachten im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau (524 im Jahr 2019). Sonja Bayerle: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige, wie z. B. Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Nur wenn sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“