Betreuungsbehörde am Landratsamt: 1.438 Personen im Landkreis stehen unter gesetzlicher Betreuung
Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sog. Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht - Betreuungsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, d.h. die Erstellung eines Sozialgutachtens einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Mit 524 Sozialgutachten im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau (466 im Jahr 2018). Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige, wie z.B. Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“