Bewerberinnen und Bewerber für ehrenamtliche Richter gesucht
Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen dazu beim Verwaltungsgericht eine Vorschlagsliste einreichen. Wer in die Liste aufgenommen wird, entscheidet der Kreistag.
An den Verwaltungsgerichten sind nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese werden für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren bestimmt. Die derzeitige Amtszeit läuft zum 31.03.2025 aus.
Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden z. B. im Rahmen einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung wie diese.
Genauere Informationen zu Rechtsstellung, Aufgaben und zeitlichem Aufwand der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht sind in einer Broschüre des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unter https://www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf zu finden.
Interessentinnen und Interessenten können sich per E-Mail an sicherheitsrecht@landratsamt-paf.de unter Angabe von Namen, Geburtsdatum, Adresse und Beruf bis spätestens 23. August 2024 melden.