Bildungs- und Teilhabeleistungen steigen auch 2021 an

03. Februar 2022: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind auch im letzten Jahr weiter angestiegen.

Wie Siegfried Emmer, Sozialamtsleiter am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, beliefen sich die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel wieder ersetzt werden, beim Landkreis Pfaffenhofen zum Jahresende 2021 auf rund 126.500 €. Ende 2020 waren es rund 95.000 €, was einen deutlichen Zuwachs von rund 33,5 % bedeutet.

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zum 1. April 2011 wurden die entsprechenden Chancen aller Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest finanziell gestärkt. Siegfried Emmer: „Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten Freizeitaktivitäten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15 € monatlich.“ Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden übernommen bzw. bezuschusst. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten, welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind, gefördert.

Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte zum Schuljahresanfang mit 103 € je berechtigtes Kind und zu Beginn des zweiten Halbjahres mit 51,50 €.

Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Zahl der bewilligten Hilfen erhöhte sich von 614 in 2020 auf 812 in 2021 (2018: 400 Bewilligungen; 2019: 480 Bewilligungen). Die Mehrheit der bewilligten Hilfen liegt zahlenmäßig in den Bereichen des Mittagsessens, in den Hilfen für den Schulbedarf und bei der Lernförderung.

Zuständig für die Leistungen für Bildung und Teilhabe am Landratsamt Pfaffenhofen sind Tim Gerhardt (Tel. +49 8441 27-354, tim.gerhardt@landratsamt-paf.de) und Andrea Krause (Tel. +49 8441 27-345, andrea.krause@landratsamt-paf.de).

Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabeleistungen. Diese Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.