Bundesnotbremse: Das gilt ab dem Wochenende für den Landkreis Pfaffenhofen

23. April 2021: Die sog. „Bundesnotbremse“ wurde diese Woche beschlossen und Bayern hat seine geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst.

In Bayern gelten grundsätzlich weiterhin die bisherigen Regeln. An einigen Stellen gibt es Änderungen durch den Bund.

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt am heutigen Freitag laut RKI bei 207,4 und damit weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke. Für den Landkreis gelten daher ab dem Wochenende folgende Regelungen:

Nächtliche Ausgangssperre

Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung weiterhin untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Während der Bund eine Ausnahme zwischen 22 und 24 Uhr für körperliche Bewegung im Freien vorsieht, ist das in Bayern nicht erlaubt.

Kontaktbeschränkungen

Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Einkaufen und Dienstleistungen

Über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 150 (bisher 200) ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.

Weiterhin normal geöffnet sind:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
  • der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.

Entgegen dem Bundesgesetz müssen in Bayern auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter geschlossen bleiben. Hier darf ebenfalls nur per „Click & Collect“ (Ware vorbestellen und abholen) eingekauft werden.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Eine Ausnahme gilt für Friseure und Fußpflege. Hier muss aber vom Kunden ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests, Antigentests oder Selbsttests vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Sport

Es ist nur kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Das Bundesgesetz sieht hier eine Ausnahme für gemeinsamen kontaktlosen Sport im Freien für höchstens fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vor. In Bayern ist das weiterhin nicht erlaubt.