Bundestagswahl 2025 - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

02. Januar 2025: Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 435) als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.

Dies bedeutet, dass einige im Wahlrecht verankerten Fristen erheblich verkürzt werden, um eine Wahl so kurzfristig durchführen zu können. Eine dieser Fristen ist die Einreichung der Kreiswahlvorschläge bei der jeweiligen Kreiswahlleitung. Normalerweise müssen die Kreiswahlvorschläge spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. Da die Frist für die Neuwahl des Bundestages nach seiner Auflösung durch den Bundespräsidenten jedoch nur 60 Tage beträgt, kann diese Frist nicht eingehalten werden. Eine förmliche Verkürzung der Fristen erfolgte nach der Bekanntgabe des neuen Wahltermins durch Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Sehen Sie hierzu auch die Veröffentlichungen in den Bundesgesetzblättern Nrn. 434 bis 436 aus dem Jahr 2024.

Die Wahlvorschläge sind nach dem Muster der Anlage 13 zur Bundeswahlordnung (BWO) einzureichen.

Die Kreiswahlvorschläge müssen den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers, den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) auch deren Kennwort enthalten. Sie müssen ferner Namen und Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten (§ 34 Abs. 1 BWO). Kreiswahlvorschläge sind zwingend schriftlich einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail, Fax oder anderen elektronischen Medien ist nicht ausreichend.

Die weiteren Voraussetzungen für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können der Homepage des Landratsamtes entnommen werden: https://www.kreis-freising.de/landratsamt/amtsleitung-politik/wahlen.html.

Eine förmliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gemäß § 32 Bundeswahlordnung erfolgte im Amtsblatt Nr. 36 / 2024 am 30.12.2024. 

Zu beachten ist ferner, dass Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen können, wenn sie der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die hierfür nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises sind trotz der verkürzten Zeit für die Sammlung zwingend beizubringen.

Aktuelle Informationen finden sich zudem auf den Internetseiten der Landkreise Freising und Neuburg-Schrobenhausen sowie des Landeswahlleiters und der Bundeswahlleiterin.

Darüber hinaus möchte der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 213 Freising alle im Ausland lebenden Deutschen auf die Mitteilung der Bundeswahlleiterin zum Antragsformular auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis hinweisen:

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html