Bußgeldbescheid wegen unbeaufsichtigter, freilaufender Hunde
Vorangegangen war eine Anzeige der Polizeiinspektion Geisenfeld, aus der hervorging, dass die Hunde Rehe und Hasen gehetzt hatten. Die Wildtiere wurden von den Hunden nicht gerissen. Als Verstoß gilt bereits das unbeaufsichtigte Laufen lassen der Hunde.
Sowohl die Untere Jagdbehörde wie auch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bitten Hundehalter eindringlich, ihre Tiere nicht frei in Wiesen und Feldern oder im Unterholz laufen zu lassen, da sie die dort lebenden Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum aufschrecken und oftmals auch töten. Bei allem Verständnis für das Erholungsbedürfnis des Einzelnen, muss aber auch der Lebensraum für Wildtiere berücksichtigt werden. Das Bußgeld kann bei freilaufenden Hunden bis zu 1000,00 € betragen.