Corona-Ampel springt für den Landkreis Pfaffenhofen auf Rot; Neue Maßnahmen treten ab morgen, 20.10.2020 in Kraft
- In allen Schulen besteht unabhängig von der Jahrgangsstufe Maskenpflicht auch am Platz.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch für Besuche in der Gastronomie hinsichtlich gemeinsamer Tischnutzung.
- Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
Die Maßnahmen gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenzwertes auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Der Landkreis Pfaffenhofen wird dies wieder öffentlich bekanntgeben.
Seit Montag, 19.10.2020 ist das Bürgertelefon wieder von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer +49 8441 27-260 erreichbar. Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden.
Das Bürgertelefon beantwortet allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis, gibt Verhaltensempfehlungen und informiert zur derzeitigen Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Landkreis Pfaffenhofen.