Corona-Lockerungen: Das gilt ab Montag für den Landkreis Pfaffenhofen
Unabhängig vom Inzidenzwert wird ab Montag, 8. März die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten erweitert: Es sind dann private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Zusätzlich zu den Blumengeschäften, Baumärkten und Gartenmärkten können auch Buchhandlungen, Büchereien und Bibliotheken mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Gleiches gilt für die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
Da der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen derzeit 49,9 (RKI, Stand 04.03.2021, 0:00 Uhr) beträgt und damit unter 50 liegt, können im Landkreis Pfaffenhofen weitere Lockerungen erfolgen:
- Der Einzelhandel kann mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² öffnen.
- Museen und Galerien dürfen öffnen
- Kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen möglich.
Sollte der Inzidenzwert ansteigen und auf drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegen, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen folgende Regelungen:
- Im Einzelhandel gilt ein sog. Terminshopping, d.h. es darf nur ein Kunde je 40 m² nach vorheriger Terminbuchung im Laden sein.
- Museen und Galerien dürfen mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation besucht werden.
- Außensport ist maximal mit fünf Personen aus zwei Haushalten bzw. maximal 20 Kindern bis 14 Jahren möglich
Sollte im Landkreis Pfaffenhofen der Inzidenzwert z. B. an diesem Sonntag über die 50-er Marke steigen und insgesamt drei Tage darüber bleiben (Sonntag, Montag, Dienstag) gelten ab Donnerstag die Regelungen für die Inzidenz von 50 bis 100 (Notbremse).
Sollte nur am Sonntag der Wert über 50 sein und am Montag und Dienstag wieder darunter, gelten weiterhin die Regelungen für die Inzidenz unter 50.
Diese Regelung sieht eine Empfehlung der Bund-Länder-Beschlüsse vor. Da eine entsprechende Umsetzung für Bayern noch aussteht, kann dafür keine Gewähr übernommen werden.
Unterricht an den Schulen findet ab 15. März in folgenden Schritten statt:
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 erfolgt in allen Grund- und Förderschulen Präsenz-Unterricht.
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechsel-Unterricht statt.
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 findet mit Ausnahme der Abschluss-Klassen Distanz-Unterricht statt.
Zur besseren Planbarkeit gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.
In Kinder-Betreuungs-Einrichtungen und in Kinder-Tages-Pflege-Stellen gilt in Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen: Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.