Ehrenamt im Sport - Verdiente Frauen und Männer können für Ehrung vorgeschlagen werden
Vorgeschlagen werden können hierfür Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch ausgeübt haben. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind.
Die entsprechenden Richtlinien können auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/media/8459/ehrenordnung-funktionaere.pdf aufgerufen oder im Büro Landrat per E-Mail an astrid.appel@landratsamt-paf.de angefordert werden.
Das Landratsamt bittet alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, für eine Ehrung in Frage kommenden Personen dem Landratsamt Pfaffenhofen per o.g. E-Mail-Adresse oder postalisch an Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen bis spätestens 15. September 2024 vorzuschlagen.