Ehrenamt im Sport - Verdiente Männer und Frauen können für Ehrung vorgeschlagen werden
Vorgeschlagen werden können Personen, die z.B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugend- oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch inne gehabt haben. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind. Diese Richtlinien wurden unter Federführung der Sportkommission des Landkreises ausgearbeitet und vom Kreistag beschlossen. Zum Downloaden oder Nachlesen stehen sie unter: www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/ehrenamt-und-vereine/Orden-und-Ehrungen/. Sie können aber auch im Büro Landrat, Tel. +49 8441 27-394 oder per E-Mail unter astrid.appel@landratsamt-paf.de angefordert werden.
Das Landratsamt bittet alle Sport- und Schützenvereine des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, die noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, ihre für o.g. Ehrung in Frage kommenden Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien) bis spätestens 12. September 2021 dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen.