Ehrenamt im Sport - Verdiente Personen können für Ehrung vorgeschlagen werden
Vorgeschlagen werden können Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch innegehabt haben. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind.
Die entsprechenden Richtlinien können auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/media/8459/ehrenordnung-funktionaere.pdf aufgerufen oder im Büro Landrat per E-Mail unter astrid.appel@landratsamt-paf.de angefordert werden.
Das Landratsamt bittet alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, für o.g. Ehrung in Frage kommende Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien) bis spätestens 13. September 2023 dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen.