Ehrenamt im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Bereich - Personen können für Ehrung vorgeschlagen werden

08. Januar 2024: Auch im Jahr 2024 sollen wieder langjährig ehrenamtlich tätige Frauen und Männer aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Vereinen und Organisationen im Landkreis Pfaffenhofen für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden.

Vorgeschlagen werden können Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch innehatten. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind. Die entsprechenden Richtlinien können im Büro Landrat unter Tel. +49 8441 27-394 oder per E-Mail unter astrid.appel@landratsamt-paf.de angefordert werden. Zudem können sie über die Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/ehrenamt-und-vereine/orden-und-ehrungen/ abgerufen werden.

Das Landratsamt bittet alle infrage kommenden Vereine und Organisationen des Landkreises Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben ihrer Gemeinde erhalten haben, ihre für o. g. Ehrung in Frage kommenden Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien) bis spätestens 31. Januar 2024 dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen. Die Vorschläge können auch per E-Mail an astrid.appel@landratsamt-paf.de geschickt werden.