Ehrenamt in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen - Verdiente Personen für Ehrung vorschlagen
Geehrt werden dabei Frauen und Männer, die in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder kirchlichen Organisationen im Landkreis Pfaffenhofen tätig sind.
Vorgeschlagen werden können Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch ausgeübt haben. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind.
Die entsprechenden Richtlinien können im Büro Landrat unter Tel. +49 8441 27-394 oder per E-Mail unter astrid.appel@landratsamt-paf.de angefordert werden. Zudem können sie über die Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/ehrenamt-und-vereine/orden-und-ehrungen/ abgerufen werden.
Das Landratsamt bittet alle infrage kommenden Vereine und Organisationen des Landkreises Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben ihrer Gemeinde erhalten haben, ihre für o. g. Ehrung in Frage kommenden Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien) bis spätestens 17. Februar dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen. Die Vorschläge können auch per E-Mail an astrid.appel@landratsamt-paf.de geschickt werden.