Ehrenamt in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen - Verdiente Personen können für Ehrung vorgeschlagen werden
Vorgeschlagen werden können Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch innehatten. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind. Die entsprechenden Richtlinien können im Büro Landrat unter Tel. +49 8441 27-394 oder per E-Mail unter astrid.appel@landratsamt-paf.de angefordert werden.
Das Landratsamt bittet alle infrage kommenden Vereine und Organisationen des Landkreises Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben ihrer Gemeinde erhalten haben, ihre für o. g. Ehrung in Frage kommenden Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien) bis spätestens 31. Januar 2022 dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen.