Eichenprozessionsspinner - Aufklärung, Koordination und gegenseitige Unterstützung sehr wichtig
„Im Laufe der letzten Jahre kommt der Eichenprozessionsspinner auch häufiger im Landkreis Pfaffenhofen vor und wird verstärkt gemeldet“, so Andreas Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Eine Meldepflicht besteht zwar nicht, allerdings sollte immer die Abwägung erfolgen, ob jemand zu Schaden kommen kann.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners mit deren Häutungsresten (Gespinste) können eine sog. Raupendermatitis mit z.B. Quaddeln bis hin zu Atemreizungen und sehr starken allergischen Reaktionen auslösen. Andreas Kastner: „Ein Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist auch bei älteren Resten zu vermeiden, denn die Brennhaare können über mehrere Jahre hinweg noch wirksam sein.“
Der Lebensraum des wärmeliebenden Nachtschmetterlings sind Eichen mit deren Waldgesellschaften. Viele dieser Eichenbestände haben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit.
„Vorrangiges Ziel im Management ist es, durch Aufklärung und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. Warnhinweise durch Aufstellen von Schildern eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden. In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen usw. gegeben ist und damit höhere Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind, können Entfernungs- oder Bekämpfungsaktionen notwendig sein“, so Andreas Kastner. Bei der Bekämpfung müsse immer die Methode mit dem geringsten Eingriff für Mensch und Natur sowie dem größten und nachhaltigsten Erfolg hinsichtlich der Schutzziele angewendet werden.
Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern sollte wegen der Gesundheitsgefährdung nur von Fachleuten durchgeführt werden, zumal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfernung weiteren Schaden anrichten können. Ab April sind an gefährdungsgeneigten Stellen Kontrollen auf einen Befall notwendig.
Beim Eichenprozessionsspinner gibt es keine zentrale Stelle für die Meldung von Fällen. Es ist ein verwaltungsübergreifendes Vorgehen und eine koordinierte Abgrenzung der behördlichen Tätigkeitsbereiche sowie gegenseitige Unterstützung notwendig. Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheitsgefahren liegt im ersten Schritt bei den betroffenen Grundstückseigentümern. Sind Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betroffen, sind die jeweiligen Kommunen die nächste Anlaufstelle. Fällt ein Befall in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaft oder des Forstes ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten ein Ansprechpartner. Die Untere Naturschutzbehörde (Biotop- und Artenschutz), das Gesundheitsamt wie auch das Gewerbeaufsichtsamt beraten allgemein und unterstützen Kommunen und Bürger bei fachlichen, medizinischen, organisatorischen sowie naturschutzfachlichen Fragestellungen.