Einheitliche Führerscheine in der EU - Gestaffelter Umtausch erforderlich
Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, wurde der Umtausch gestaffelt.
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrers (Papierführerschein). Bei Kartenführerscheinen, die ab 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.