Europawahl und Hochwasser

07. Juni 2024: 12:30 Uhr - Aufgrund der aktuellen Auswirkungen durch das Hochwasser gibt Kreiswahlleiter Siegfried Emmer für den Landkreis Pfaffenhofen die nachfolgenden Auskünfte und Hinweise.

„Zunächst ist festzustellen, dass die Europawahl am 9. Juni wie geplant stattfinden kann“, so Emmer.

Wer die Briefwahl beantragt hat, aber noch keine Unterlagen dazu erhalten hat, sollte sich so bald wie möglich an seine Gemeinde wenden und neue Unterlagen beantragen und dort abholen. Das Gleiche gilt, wenn die Briefwahlunterlagen durch das Hochwasser zerstört oder verloren gegangen sind. Bis Samstag, 8. Juni, 12 Uhr, können in diesem Fall neue Wahlscheine erteilt werden. Am einfachsten ist es, in einem solchen Fall die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen und die Briefwahlunterlagen dort gleich wieder abzugeben. Wahlweise müssen die Briefwahlunterlagen aber bis spätestens Sonntag, 9. Juni bis 18 Uhr im Briefkasten der Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft eingeworfen werden.

Die 82 Wählerinnen und Wähler im Marktgemeindebereich Reichertshofen, deren Wahlbriefe auf dem Postweg wegen des Hochwassers zerstört worden sind, haben im Laufe des 6. Juni nochmals Unterlagen zur Durchführung der Briefwahl erhalten und werden dringend darum gebeten, die Wahl noch einmal vorzunehmen. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit bis zur Europawahl am kommenden Sonntag, 9. Juni, werden diese gebeten, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bevorzugt persönlich bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, in den Rathausbriefkasten des Marktes Reichertshofen, Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen, einzuwerfen. Alternativ kann am Wahlsonntag mit dem den Briefwahlunterlagen beiliegenden Wahlschein in einem Wahllokal an der Urne gewählt werden.

Wer am Wahlsonntag persönlich das Wahllokal aufsucht und dort wählt, sollte idealerweise seinen Ausweis und seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wurde die Wahlbenachrichtigung durch die Unwettereinflüsse zerstört, reicht auch die Vorlage des Ausweises. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss bei der Wahl im Wahllokal den in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein vorlegen. Dies gilt natürlich auch für den ersatzweise ausgestellten Wahlschein.

Wegen Hochwasserschäden wird im Markt Manching das vorgesehene Wahllokal im Ortsteil Pichl im Feuerwehrhaus, Martinstraße 19, verlegt. Der neue Standort des Wahllokales ist der Kindergarten im Manchinger Ortsteil Pichl, Ruprechtstraße 5. Der Eingang erfolgt über den Garten. Eine Beschilderung ist vor Ort aufgestellt.

Des Weiteren ergibt sich im Gemeindebereich Baar-Ebenhausen eine kleine Änderung. Das bislang im Gemeindesaal der evangelischen Kirche, Müllerstr. 8, 85107 Baar-Ebenhausen, vorgesehene Wahllokal wird in den Vorraum der evangelischen Kirche in der Müllerstraße 8 in Baar-Ebenhausen verlegt. Die Raumänderung ist vor Ort ausgeschildert.

Alle anderen Wahllokale in den Landkreisgemeinden bleiben an den bekanntgegebenen Standorten.