Flugplatz Manching
Der Fallschirmabwurfplatz im Süden des Flugplatzes mit ca. 260 ha Größe macht bis zu neun Organisationen wegen Schutzansprüchen von Wiesenbrütern Probleme: 1. Bundeswehr WTD 61, 2. Airbus Defence & Space, 3. Airbus Helicopters, 4. Verein bavAIRia Flugdrohnen, 5. Verein Freiflugmodelle 6. Verein Modell-Raketenflüge 7. Verein LVB Kleinflugzeuge 8. Verein Daec Kleinflugzeuge 9. IMA GmbH Zivile Flugplatznutzung.
Im Landratsamt gab es dazu bereits im Jahr 2020 drei runde Tische. Die letzte Runde am 12. März brachte folgendes Ergebnis: Nutzer und Fachbehörden haben sich auf folgende einheitliche Linie verständigt.
- Die Bundeswehr ist aufgrund der vorrangigen Verteidigungsaufgabe von allen Einschränkungen ausgenommen.
- Die Überfluggenehmigungen für sonstige zivile Nutzer sind während der Brutzeit von Wiesenbrütern (15.03.-15.07.) eingeschränkt. Für den weiteren Jahresverlauf bestehen zwei weitere Zeiträume mit geringeren Einschränkungen für zivile Flugvorhaben.
- Ein Teil der Nutzer überfliegt überhaupt nicht den Abwurfplatz und braucht deshalb keine Genehmigung.
- Die Untere (PAF) und die Höhere Naturschutzbehörde (ROB) haben sich auf eine einheitliche Bewertung und ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit dem FFH-Gebiet und der Flughäufigkeiten verständigt.
- Offene Fragen sind noch die abschließende Festlegung von Ersatzlebensräumen für geschützte Arten, die Einrichtung von Überwachungskapazitäten und die Abwicklung der Nutzungsverträge über das Bundeswehrdienstleitungszentrum.
Diese offenen Fragen sollen möglichst bis zum nächsten runden Tisch in der ersten Aprilwoche geklärt sein, damit die Ausweichrouten nach Norden entfallen.