Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“: Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe
Investitionen von Klein- und Kleinstbeherbergungsbetrieben in deren Zukunftsfähigkeit können hierüber gefördert werden. Derzeit stehen noch ausreichend freie Mittel zur Verfügung, sodass Anträge voraussichtlich bis Ende April 2022 eingereicht werden können. Die Durchführung und Abrechnung soll ebenfalls noch 2022 erfolgen. Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) informiert über die förderfähigen Kosten und geltenden Richtlinien.
Das Sonderprogramm unterstützt gezielt die Tourismusbranche, welche enorm von der Corona - Pandemie und den temporären Schließungen betroffen ist. Bestandteil des Programms ist die Förderung von Maßnahmen für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe, die die Attraktivität der Ferienunterkünfte hinsichtlich Digitalisierung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit sowie Angebots- und Dienstleitungsqualität erhöhen. Investitionen für Außenbereiche der Unterkunft können berücksichtigt werden, sofern sie eines der übergeordneten Förderziele erfüllen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 4 000 Euro bis maximal 30 000 Euro. Antragsberechtigt sind nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Gästebetten. Vermieter können Vorhaben in einem Vermietungsobjekt, welches in Bayern liegt und dessen Gästebetten im Jahr 2019 insgesamt neun Monate touristisch an wechselnde Mieter angeboten wurde, ebenfalls einreichen.
Bei Fragen hilft das KUS unter info@kus-pfaffenhofen.de oder +49 8441 40074-40 gerne weiter. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zu den Formularen sind hier erhältlich: www.kus-pfaffenhofen.de/digitalisierung.