Gebührenänderung bei der Fleischbeschau

05. Juli 2022: Jede Kreisverwaltungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, die Fleischbeschaugebühren für ihr Gebiet kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben.

Eine vor kurzem durchgeführte Kalkulation beim Landratsamt Pfaffenhofen zeigte auf, dass eine Anpassung der Gebühren unumgänglich ist.


Ab 1. September 2022 werden daher bei Hausschlachtungen von den amtlichen Tierärzten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung folgende Beträge pro Tier erhoben:

Schwein/Ferkel 27,50 €, Rind/Kalb 31,00 €, Schaf/Ziege 18,50 €, Einhufer 45,50 €, andere Paarhufer 28,00 €, Gehegewild (ohne Schwarzwild) 28,00 €, Wildschwein im Gehege 35,50 €, erlegtes Haarwild (ohne Schwarzwild) 20,50 €, erlegtes Schwarzwild 28,00 € sowie Hasen und Kaninchen 12,00 €.
Die Gebühr für die gesonderte Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen beträgt 10,00 €.