Gelbe Tonne: Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen
Das Verwaltungsgericht München hat dem Sofortvollzug nicht stattgegeben und die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts hat der AWP Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Dieser hat die Beschwerde nun zurückgewiesen.
Nach der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs soll vermieden werden, dass die dualen Systeme Tonnen und Fahrzeuge anschaffen, die sich dann als nutzlos erweisen, sofern sich die Rahmenvorgabe des AWP „Einführung gelbe Tonne im Holsystem“ als rechtswidrig erweisen würde. Die Erfolgsaussichten für die Einführung der gelben Tonne seien offen, jedoch soll die Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfolgen. Dies wird frühestens Mitte bis Ende nächsten Jahres sein.