Gericht bestätigt: Gelbe Tonnen effektiver und umweltverträglicher

28. Juli 2023: Das Bayerische Verwaltungsgericht hat Ende Mai bei einer mündlichen Verhandlung die Klage des Entsorgungsunternehmens Zentek (duales System) gegen den Landkreis Pfaffenhofen auf Einführung der gelben Tonne abgewiesen.

Seit Anfang dieser Woche liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vor.

Wie es darin heißt, „begegne der vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) erlassene Bescheid, die sog. Rahmenvorgabe, bezüglich der Sammlung von Verpackungskunststoffen mittels gelber Tonnen im Holsystem keine rechtlichen Bedenken“. Der AWP könne gegenüber den dualen Systemen festlegen, ob im Hol- oder Bringsystem gesammelt wird, welche Art und Größe bei den Tonnen zum Einsatz kommen und wie häufig geleert wird. Ziel müsse eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle sein.

„Das Gericht ist davon überzeugt, dass mit Einführung der gelben Tonne im Holsystem Leichtverpackungsabfälle (LVP) im Landkreis effektiver erfasst werden können“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller. Nach Auffassung der Kammer werde sich die Menge an wertstoffhaltigen LVP-Abfällen gegenüber dem bestehenden Bringsystem sogar erhöhen. Dies ergebe sich aus einem Bericht des Umweltbundesamts, wonach „die höchsten Sammelmengen mit den Systemen Gelbe Tonne und Wertstofftonne zu erzielen sind“. Die Sammelmengen der Bringsysteme liegen ausweislich des Berichts „deutlich unterhalb der anderen Systeme“.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Einführung eines Holsystems mittels einer gelben Tonne auch geeignet, um eine möglichst umweltverträgliche Erfassung der LVP-Abfälle sicherzustellen. Bei einer Umstellung von einem Bring- auf ein Holsystem sei anzunehmen, dass die Umweltbelastungen, insbesondere die Kohlenstoffdioxidemissionen, verringert werden. Elke Müller: „Aufgrund des Berichts des Umweltbundesamts ist das Gericht davon überzeugt, dass Holsysteme im ländlichen Raum die höchsten Beiträge zur Senkung des Klimaerwärmungspotentials aufweisen. Das Bringsystem wird aufgrund der Aufwendungen für den Individualtransport mit einer deutlichen Klimabelastung bewertet. Bei einem Umstieg auf ein Holsystem geht das Gericht daher von einer Verringerung der CO2-Emissionen und damit von einer Verbesserung der Umweltverträglichkeit aus.“

Ferner stellt das Gericht in der Urteilsbegründung fest, dass die streitgegenständliche Rahmenvorgabe zur Einführung der Sammlung mittels einer gelben Tonne unbestritten technisch möglich und den Systemen auch wirtschaftlich zumutbar sei.

Laut Mitteilung der Werkleiterin bleibe nun abzuwarten, ob das duale System zentek GmbH & Co KG innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung stellt.