Geschwindigkeitsbeschränkung in Walkersbach wird aufgehoben

05. März 2025: Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Geisenhausener Straße (PAF9) in Walkersbach wird ab sofort aufgehoben.

Die Verkehrszeichen werden durch den kreiseigenen Tiefbau zeitnah entfernt.

Die Regierung von Oberbayern ist die Fachaufsichtsbehörde des Landratsamtes. Sie hat das Landratsamt darauf hingewiesen, dass die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig sei. Für die Straße liege keine qualifizierte Gefahrenlage, die Voraussetzung für eine Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist, vor. Daher muss das Landratsamt die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.