Gesundheitsamt informiert: Mit Betäubungsmittel auf Reisen

03. September 2024: Viele Menschen sind auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das Mitführen von Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland strikten Vorgaben.

Wie das Gesundheitsamt am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, gilt es daher einiges zu beachten, wenn Betäubungsmittel auf Reisen in das Ausland mitgenommen werden.

Betäubungsmittel dürfen nur für die Dauer der Reise als Reisebedarf mitgeführt werden. Eine Bescheinigung muss bei Ein- und Ausreise vorgelegt werden können. „Je nach Urlaubsland gelten verschiedene Vorschriften. Hier muss insbesondere zwischen Ländern, in denen das Schengener Abkommen gilt und Ländern außerhalb der Schengen-Staaten unterschieden werden“, so Dr. Martina Schickart vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen.

Die entsprechende Bescheinigung ist auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) unter „Reisen mit Betäubungsmitteln“ zu finden. Diese muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden und ist dann vom Gesundheitsamt des Landkreises des verordnenden Arztes zu beglaubigen. Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes mitgeführte Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Dr. Martina Schickart: „Informieren Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt, wie die Bestimmungen in ihrem Zielland aussehen. Je nach Land fallen unterschiedliche Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz.“

Obwohl medizinisches Cannabis in Deutschland seit April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, werde hier ebenfalls die Mitnahme eines Formulars empfohlen. Für Substitutionspatienten bietet INDRO e.V. (Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik) Auskünfte zu weltweiten Reisebestimmungen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamts Pfaffenhofen.