Gesundheitsamt Pfaffenhofen: Kinder- und Jugendgesundheit - Schuleingangsuntersuchung wird reformiert

25. März 2025: Im Team des Fachbereichs Kinder- und Jugendgesundheit am Gesundheitsamt Pfaffenhofen sind derzeit sechs Fachkräfte der Sozialmedizin tätig.
Elisabeth Maier vom Gesundheitsamt bei einer Einschulungsuntersuchung

Ihr Hauptaufgabengebiet umfasst die Schuleingangsuntersuchungen sowie die Überprüfung von Impfbüchern in den sechsten Klassen der Schulen.

Die Schuleingangsuntersuchung dient der Gesundheitsvorsorge und ist für alle Kinder kostenlos. Ziel ist es, festzustellen, ob ein Kind gesundheitlich in der Lage ist, den Anforderungen des Schulalltags gerecht zu werden. In Bayern ist die SEU gesetzlich vorgeschrieben. „Alle Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen müssen in den zwei Jahren vor der Einschulung an der SEU teilnehmen. Hierzu laden wir die Familien schriftlich ein“, erläutert Heidi Wiedemann, Leiterin der Fachkräfte für Sozialmedizin.

Die SEU besteht aus einem allgemeinen Screening und, bei Bedarf, aus einer zusätzlichen schulärztlichen Untersuchung. Beim Screening werden unter anderem die körperliche Entwicklung, die Impfdokumentation sowie die Seh- und Hörfähigkeit des Kindes überprüft. Ebenfalls enthalten sind ein Sprach- und Motorikscreening sowie eine Impfberatung. „Es ist uns wichtig, dass jedes Kind in neutralen und gleichen Rahmenbedingungen untersucht wird. Diese Voraussetzungen bieten wir in unseren Räumlichkeiten“, so Heidi Wiedemann weiter. Nach der Untersuchung erhalten die Eltern eine Teilnahmebescheinigung, die sie bei der Einschulung vorlegen müssen.

Ab dem Sommer 2025 wird im Landkreis das Konzept der Schuleingangsuntersuchung umgestellt und eine „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt. Um den Übergang vom Kindergarten zur Schule optimal zu gestalten, findet die rSEU künftig ein Jahr früher statt. Die Kinder sind dann zwischen vier und fünf Jahre alt. Alle Testbereiche sind an das jüngere Alter der Kinder angepasst. Am Einschulungszeitpunkt und dem Einschulungsalter ändert sich nichts.

Zu den Neuerungen gehört eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs, beispielsweise auf motorische Fähigkeiten wie Gehen oder Hüpfen und grundlegende visuelle Verarbeitungsfähigkeiten. Hier wird künftig überprüft, ob das Kind die Techniken des Rechnens erwerben kann und es fähig ist, Gesehenes richtig zu verarbeiten.

Heidi Wiedemann: „Wir wollen mit der rSEU möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen erkennen und familiäre oder professionelle Förderung anregen.“ Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis könne somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. „Bei der rSEU geht es darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht um eine Prüfung zu bestehen“, so Wiedemann.

Durch die flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.

Die schriftlichen Einladungen zur rSEU sowie weiterführende Informationen erhalten die Eltern rechtzeitig. Im Anschluss können die Eltern bequem einen Termin zur rSEU über ein Online-Terminvergabesystem (finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU) eigenständig buchen.