Hochwasser Juni 2024 – Hinweise zum Umgang mit Ölverunreinigungen
Das Landratsamt Pfaffenhofen informiert daher über das weitere Vorgehen beim Umgang mit mineralölkohlenwasserstoffverunreinigten (MKW-verunreinigten) Böden.
Vergangene Hochwasserereignisse wurden zum Anlass genommen, verschiedene Untersuchungskampagnen zu diesem Thema durchzuführen. So liegen insbesondere aus den Jahren 1999 und 2013 fundierte fachliche Studien vor, in denen besonders vom Hochwasser betroffene Flächen einem engmaschigen Monitoring unterzogen und die Ergebnisse von den jeweiligen Fachstellen bewertet wurden.
Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchungen werden im Folgenden kurz zusammengefasst. Die vollständigen Berichte können auf der Homepage des Landkreises (Startseite – Hochwasser 2024) eingesehen werden. Zudem ist dort eine Linksammlung zu verschiedenen Internetseiten mit wertvollen Informationen rund um das Thema Umgang mit der Hochwassersituation hinterlegt.
Sämtliche durchgeführte Untersuchungen kamen zu dem Fazit, dass sich selbst hohe MKW-Belastungen in Boden und Sediment ohne weiteres Zutun innerhalb weniger Wochen durch natürliche mikrobiologische Prozesse deutlich reduzieren.
Es ist daher zu erwarten, dass bis zum Herbst sämtliche Rückstände vollständig abgebaut sind. Dauerhafte Nutzungseinschränkungen werden durch die Ölverunreinigungen somit nicht verursacht.
Durch gezielte Maßnahmen zur Belebung der biologischen Aktivität (Pflügen, Umgraben, Vertikutieren) kann die Abbauleistung der natürlich vorhandenen Mikroorganismen zusätzlich erhöht werden.
So empfiehlt es sich, bei Rasenflächen den Rasen zu durchlüften (vertikutieren) und ggf. neu anzusäen und einzelne Bereiche sowie Beete in regelmäßigen Abständen - etwa alle 2 bis 3 Wochen – 5 bis 10 cm tief umzugraben, um für eine ausreichende Luftzufuhr zu sorgen. Zur Beschleunigung des Abbaus von Mineralöl können auch Hilfsstoffe (z.B. Biocrack) eingesetzt werden.
Abtragung und Entsorgungen sind hingegen in der Regel nur dann notwendig, wenn eine massive, tiefergehende Ölverschmutzung vorliegt oder empfindliche Schutzgüter betroffen sein können, wie z. B. bei sensibler Nutzung.
Rasenflächen, die primär Kindern zum Spielen dienen, sowie ähnlich sensible Bereiche sollten, sofern sie nur gering kontaminiert sind (die Ölverschmutzung ist oft in der obersten Schicht bis in 3 cm Tiefe konzentriert), bis auf 20 cm umgestochen und ggf. neu angesät werden.
Bei starken Verschmutzungen mit Mineralölen sollte die visuell erkennbare hochbelastete (schwarze) Schicht möglichst schnell im Rahmen der Möglichkeiten abgetragen werden.
Für Sandkästen gilt: Sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muss ausgetauscht werden.
Bestenfalls sollte insbesondere an Gewässern temporär auf eine Mähung verzichtet werden, da es umweltverträglicher ist, das Ökosystem nicht weiter zu stören.
Sollte im Einzelfall eine Mähung zwingend erforderlich sein, kann belastetes Mähgut/Rasenschnitt aus dem Gemeindegebiet Baar-Ebenhausen an der Grüngutsammelstelle Baar-Ebenhausen angeliefert werden.