Informationsveranstaltung zu den PFC-Belastungen am Flugplatz Manching
Das Landratsamt wird die Inhalte der Allgemeinverfügung, insbesondere zur Grundwasserbenutzung erläutern und für Fragen zu Verfügung stehen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser wegen PFC-Rückständen sowie zur Erfüllung abfallrechtlicher Grundpflichten am 11. Mai 2018 eine Allgemeinverfügung erlassen und bekannt gegeben, die am 14. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Die Allgemeinverfügung samt Rechtsbehelfsbelehrung und Lagekarten ist unter www.landkreis-pfaffenhofen.de veröffentlicht (Direktlink von der Startseite).
Zur Klarstellung weist das Landratsamt auf den einzig zulässigen Rechtsbehelf hin: Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Die Frist endet am Donnerstag, 14. Juni 2018. Ein Vorverfahren beim Landratsamt gibt es hier nicht. Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung entfaltet die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage kann ebenfalls beim Bayerischen Verwaltungsgericht München beantragt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung in der Allgemeinverfügung.