Inklusive Kinder- und Jugendhilfe - Unterstützung durch die Verfahrenslotsen der Region 10
Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei oftmals auf Probleme. Dem soll durch Inklusion begegnet werden – auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Daher soll in diesem Bereich ab 2028 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden. Ein mit Beginn des kommenden Jahres gesetzlich verankerter Verfahrenslotse soll die Umsetzung mitvorantreiben und ist damit Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung.
Die Jugendämter der Region 10 (Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen) nehmen am Modellprojekt Verfahrenslotsen in Bayern mit einem Verbundprojekt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesjugendamt teil. Ende des Jahres 2023 soll Resümee gezogen werden und andere Jugendämter von den Erfahrungen der Modellstandorte und den Empfehlungen des Landesjugendamts profitieren.
Wer sind die Verfahrenslotsen der Region 10?
Bei den Verfahrenslotsen der Region 10 handelt es sich um ein Team aus der Verwaltung und dem sozialen Bereich mit verschiedenen praktischen Erfahrungen, um Ratsuchende bestmöglich beraten zu können.
Ihren gemeinsamen „Hauptsitz“ haben die Verfahrenslotsen im Dienstleistungszentrum Lenting. Außensprechstunden werden in den jeweiligen Landratsämtern, auch in Pfaffenhofen, regelmäßig angeboten. Hausbesuche nach Vereinbarung sind möglich.
An wen richtet sich das Angebot?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben, sind Adressaten der Verfahrenslotsen.
Was sind die Aufgaben?
Die Verfahrenslotsen hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen unterstützen und begleiten sie die Anspruchsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Sie „lotsen“ sie dabei an die richtigen Ansprechpartner und unterstützen bei der Inanspruchnahme bis zum Zeitpunkt der Bewilligung und bei Bedarf darüber hinaus.
Zum anderen unterstützen die Verfahrenslotsen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Sie vermitteln also zwischen den einzelnen Beteiligten, wie dem Jugendamt und dem Bezirk.
Wie beraten die Verfahrenslotsen?
Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation steht am Anfang der Beratung. Welche Beeinträchtigungen liegen vor? Welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden? Welche Wünsche oder Probleme werden geäußert? – das sind die Kernfragen der Verfahrenslotsen im Erstberatungsgespräch. Danach geht es um eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und den Verweis an den zuständigen öffentlichen Träger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen Hilfenetzwerk. Je nach Auftrag der Anspruchsberechtigten kann zudem eine darüberhinausgehende Kontaktvermittlung und Informationseinholung stattfinden.
Zu erreichen sind die Verfahrenslotsen der Region 10 unter Tel. +49 8421 70-1176 oder per E-Mail unter verfahrenslotse@lra-ei.bayern.de.