Inzidenz fünf Tage unter 35 - Landkreis Pfaffenhofen lockert Kontaktbeschränkungen
Das bedeutet, dass ab Dienstag, 1. Juni die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert werden können. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zwei weiterer Hausstände erlaubt. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen.
Zudem hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab 1. Juni auch Umkleidekabinen und Duschen im Rahmen der erlaubten Sportausübung geöffnet und genutzt werden dürfen.