Inzidenz im Landkreis über 50 - Ab Mittwoch gelten wieder Einschränkungen
Damit gelten ab Mittwoch, 17. März, 0:00 Uhr wieder einige Einschränkungen, v.a. beim Einzelhandel und bei Museen.
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist dann nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat zudem die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Möglich ist außerdem der Abholservice Click & Collect, bei dem Kunden bestellte Artikel im Laden abholen können.
Weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung sind geöffnet:
- der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
- Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
- Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
Büchereien dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.
Auch Museen und Ausstellungen bleiben für Besucher offen, jedoch ist hier eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Es ist lediglich kontaktfreier Sport mit Teilnehmern des eigenen sowie eines weiteren Haushalts bei insgesamt maximal fünf Personen erlaubt. Unter freiem Himmel sind Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig.
An den allgemeinen Kontaktbeschränkungen ändert sich nichts. Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl der Personen außer Betracht.
Diese Einstufung und die damit verbundenen Regelungen gelten solange, bis der betreffende Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (oder nicht mehr überschritten) wird. Die dann maßgeblichen Regelungen treten anschließend wieder ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Über-/Unterschreitung in Kraft.
Für Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis gelten bis zum Ende dieser Woche die am letzten Freitag bekannt gegeben Regelung. Am Freitag, 19. März wird das Landratsamt dann aufgrund des aktuellen 7-Tage-Inzidenzwertes die Regelungen für die darauffolgende Woche bekannt geben.