Inzidenz über 35 – Neue Corona-Regeln ab Sonntag im Landkreis Pfaffenhofen
Durch die mit Bund-Länder-Beschlüssen vom 10. August beschlossene 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) und die am 23. August in Kraft getretene Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich für bestimmte Bereiche Zugangs- bzw. Zutrittsänderungen.
Wenn man nicht geimpft oder genesen ist braucht man einen Test als Voraussetzung für
- die Teilnahme an Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen)
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (z. B. Friseur, Nagelstudios)
- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
- Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen
- Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.
den Besuch kultureller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Antigen-Schnelltests oder Selbsttests dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. Diese Ausnahme von den Testerfordernissen für Schülerinnen und Schüler gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuell noch laufenden Sommerferien in Bayern.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz auch am Samstag und Sonntag über dem nächsten maßgeblichen Schwellenwert von 50 liegen, gelten ab Dienstag, 31. August verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie strengere Regelungen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen.